AGB

AGB

1. Zustandekommen des Mandatsvertrages, Annahmevorbehalt

1.1. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der rentenbescheid24.de, Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel , Geiststraße 11, 06120 Halle/Saale (im Folgenden Rentenberater) zustande.
1.2. Der Rentenberater oder Rechtsanwalt behält sich für folgende Fälle das Recht der Annahme und Bearbeitung des vom Kunden gewählten Angebotes vor:
bei Vorliegen einer Interessenkollision, oder einer sonstigen berufsrechtlichen Verhinderung,
wenn die Angaben des Auftraggebers unzureichend für die Bearbeitung der Anfrage sind,
wenn die Anfertigung der angebotenen Pakete oder Teile davon gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen
1.3. Die Prüfung von ausländischem Recht ist nur geschuldet, wenn sich der Rentenberater und Rechtsanwalt in Textform damit einverstanden erklärt.
1.4. Für den Umfang der vom Rentenberater oder Rechtsanwalt zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag nach dem gewählten Paket oder nach individuellen Auftrag maßgebend.
1.5. Die Beauftragung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen ab 18 Jahren erlaubt.
1.6. Der Rentenberater oder Rechtsanwalt wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.
1.7. Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen.

2. Datenschutz, Datensicherheit und Verschwiegenheitspflicht

2.1. Der Rentenberater oder Rechtsanwalt hält die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, die Datensicherheit und die berufsrechtliche Pflicht zur Verschwiegenheit ein und gewährleistet, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
2.2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Rentenberaters oder Rechtsanwalt erforderlich ist. Der Rentenberater oder Rechtsanwalt ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
2.3. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.
2.4. Der Rentenberater oder Rechtsanwalt ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungszentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.
2.5. Der Rentenberater oder Rechtsanwalt darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
2.6. Der Rentenberater oder Rechtsanwalt hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Auftraggeber stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass die ihm zugeleiteten Papiere oder Dateien nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Dies gilt insbesondere auch für den Fax- und E-Mail-Verkehr. Zum Schutz der überlassenen Dokumente und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Sollten besondere über das normale Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende Vereinbarung in Textform über die Beachtung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen, insbesondere ob im E-Mail-Verkehr eine Verschlüsselung vorgenommen werden muss.

3. Mitwirkung Dritter

3.1. Der Rentenberater oder Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Berater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 2 Abs. 1 verpflichten.
3.2. Der Rentenberater oder Rechtsanwalt ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern der Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Nr. 2 Abs. 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Rentenberater oder Rechtsanwalt dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

4. Vergütung und Zahlungsweg

4.1. Die Vergütung der Leistungen des Rentenberaters oder Rechtsanwalt bestimmt sich dem jeweiligen Paketangebot. In geeigneten Fällen, wie zum Beispiel bei Beratung in Rentenangelegenheiten oder in gerichtlicher Vertretung in Renten-und oder Sozialrechtsangelegenheiten ist die Inanspruchnahme des Rentenberaters oder Rechtsanwaltes durch gesetzliche Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe möglich. Der individuelle Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe wird erst durch das zuständige Gericht festgelegt.
Soweit diese Bewilligung noch nicht erfolgt ist, bleibt eine Annahme des Auftrages durch den Rentenberater oder Rechtsanwalt vorbehalten, außer der Auftragsgeber wünscht trotz Hinweis auf die Beratungs-und oder Prozesskostenhilfemöglichkeit eine Mandantierung. In diesem Fall werden die Gebühren der Pakete zur Zahlung fällig.
4.2. Der Rentenberater oder Rechtsanwalt wird erst nach Vorkasse tätig, wenn der Paketpreis durch Überweisung auf dessen Bankverbindung eingeht und das gesetzliche Widerrufsrecht des Auftraggebers erloschen ist, z.B. durch Fristablauf der möglichen Widerrufserklärung.
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Beginn der Tätigkeit durch den Rentenberater oder Rechtsanwalt innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist, hat der Rentenberater oder Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch. Der Beginn der sofortigen Tätigkeit durch den Rentenberater oder Rechtsanwalt kann der Auftraggeber bei dem Buchungsvorgang zum jeweiligen Paket erklären. Erklärt der Auftraggeber dennoch rechtzeitig seinen Widerruf, richtet sich der Vergütungsanspruch des Rentenberater oder Rechtsanwaltes bis zum Stand seiner geleisteten Tätigkeit bis Eingang des Widerrufs durch den Auftraggeber.
4.3. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail an die vom Auftraggeber bei der Registrierung angegebene E-Mailadresse. Das Honorar wird fällig zur Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung der Bestätigungsemail per Überweisung.
4.4. Wünscht der Auftraggeber weitere über die in rentenbescheid24.de abgebildeten Paketangebote hinausgehenden Leistungen, ist der Rentenberater oder Rechtsanwalt gegen Gebühr gesondert zu beauftragen.

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Rentenberater oder Rechtsanwalt alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Rentenberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Rentenberaters oder Rechtsanwaltes zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
5.2. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 6 Abs. 1 bis 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Rentenberater oder Rechtsanwalt angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Rentenberater oder Rechtsanwalt berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Rentenberater oder Rechtsanwalt den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Rentenberaters oder Rechtsanwalt auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens.

6. Beendigung des Vertrages

6.1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod oder durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers.
6.2. Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe des § 627 BGB gekündigt werden; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
6.3. Bei Kündigung des Vertrags durch den Rentenberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z.B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf).
7. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages
Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Rentenberaters oder Rechtsanwaltes nach dem Gesetz oder nach Nr. 4 dieser AGB. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

8. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit, Änderungen und Ergänzungen

8.1. Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
8.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Textform.

Ende der AGB

Hinweis!
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wir verweisen hierzu auf unsere Widerrufsbelehrung.