Neue Erwerbsminderungsrente 2019
Das neue Rentenpaket 2019 durch den Minister Hubertus Heil ist am 13.07.2018 in einer Pressekonferenz vorgestellt worden. Es sollen unter anderem auch finanzielle Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrente kommen. Geplant ist eine Anhebung der Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente. Alle wichtigen Informationen zum Thema Zurechnungszeit 2019 können Sie in unserem Beitrag hier nachlesen!
Die neue Erwerbsminderungsrente 2019 ist in dem Referentenentwurf zum RV-Leistungsverbesserungs-und Stabilisierungsgesetz unter dem neuen § 253 a SGB VI dargestellt. Der Referentenentwurf ist kein Gesetz, sondern der Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Rentenpakt 1.
Beratung "Erwerbsminderungsrente"
Ansprüche bei Krankheit / Arbeitsunfall sichern
- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
- Errechnen des Rentenanspruchs
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen
Neue Erwerbsminderungsrente 2019: Details der Neuerungen
Zum 01.01.2019 ist folgendes geplant. Die Zurechnungszeit wurde ab 2018 schon einmal angehoben. Und zwar für das Jahr 2018 auf das 62. Lebensjahr und 3 Kalendermonate. Die Zurechnungszeit endet nach dem Willen des Gesetzgebers durch den Referentenentwurf durch Hubertus Heil mit Ablauf des 31.12.2018.
Einigung im Rentenstreit erzielt: Mütterrente 2 kommt mit 0,5 Rentenpunkten zum 01.Januar 2019
Bei Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Erziehungsrente oder bei Tod eines Versicherten bei einer Hinterbliebenenrente im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit dem 65. Lebensjahr und 8 Kalendermonate. Beginnt eine EM-Rente, Erziehungsrente nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2031 oder sind bei einer Hinterbliebenenrente Versicherte nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.Januar 2031 verstorben, so wird die Zurechnungszeit nach unten stehender Tabelle angehoben.
Rentenpaket 2018 am 08.11.2018 im Bundestag beschlossen!
Beispiel: Beginnt die Erwerbsminderungsrente am 01.01.2024, so wird die Zurechnungszeit für den Versicherten auf das 66. Lebensjahr und 1 Kalendermonat angehoben.
Interview mit Rentenberater Peter Knöppel vom 08.11.2018 zum Rentenpaket 2019 in der Deutschen Handwerkszeitung-Online Ausgabe
Initiative für Deutschland
zurück in die GKV
- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de
mehr erfahren
Neue Erwerbsminderungsrente 2019: Tabelle der neuen Zurechnungszeiten (hier herunterladen)
Bei Beginn der Rente oder bei Tod der Versicherten im Jahr | Anhebung im Monate | Auf Alter |
2020 | 1 | 65 Jahre und 9 Monate |
2021 | 2 | 65 Jahre und 10 Monate |
2022 | 3 | 65 Jahre und 11 Monate |
2023 | 4 | 66 Jahre und 0 Monate |
2024 | 5 | 66 Jahre und 1 Monat |
2025 | 6 | 66 Jahre und 2 Monate |
2026 | 7 | 66 Jahre und 3 Monate |
2027 | 8 | 66 Jahre und 4 Monate |
2028 | 10 | 66 Jahre und 6 Monate |
2029 | 12 | 66 Jahre und 8 Monate |
2030 | 14 | 66 Jahre und 10 Monate |
Neue Erwerbsminderungsrente 2019: 3 Jahre und 5 Kalendermonate
Die Zurechnungszeit wird ab dem 01.01.2019 um 3 Jahre und 5 Kalendermonate auf einem Schlag angehoben.Dies macht auch finanziell viel aus. Mit der Zurechnungszeit wird als beitragsfreie Zeit ein Durchschnittsentgeltpunkt für vor der Zurechnungszeit liegende Beitragszeiten ermittelt. Damit kann sich die Rente monatlich deutlich erhöhen.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Neue Erwerbsminderungsrente 2019: Nur für Neurentner
Die Regelungen für die neue Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente gelten nur für Zugangsrentner ab dem 01.01.2019.
Wörtlich heisst es: „Beginnt die Rente wegen Erwerbsminderung….. am 01.01.2019“. Damit sind die bestehenden Erwerbsminderungsrentner von der Neuregelung ausgeschlossen. Es werden auch die Erwerbsminderungsrentner ausgeschlossen sein, die auf Grund einer Weitergewährung wegen Auslaufen einer befristeten EM-Rente zum 31.12.2018 am 01.01.2019 eine weitere befristete EM-Rente erhalten.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Fazit
Kommt die Neuregelung, so wird sie für die Neurentner mit Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente eine erhebliche Ausweitung der Zurechnungszeit bedeuten. Damit wird die Rente sich zum Teil deutlich erhöhen. Wieder ein Schritt in die richtige Richtung. Besser wäre aber den Abschlag in der EM-Rente abzuschaffen. Oder für die Grundsicherung einen Freibetrag auf die Rente einzuführen.
Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren