Das Äquivalenzprinzip im Rentenrecht ist ein grundlegendes Prinzip im Rentenrecht. Es beruht auf der Idee, dass der Versicherte der eine hohe Rente bekommt auch hohe Beiträge in das Rentensystem eingezahlt hat. Das Äquivalenzprinzip stellt somit auf die individuelle Leistungsfähigkeit des Versicherten ab. Es fragt dabei aber nicht, ob der Versicherte aus welchen Gründen auch immer in der Lage ist, auch hohe Beiträge zur Rentenkasse zu zahlen, um eine hohe Rente zu bekommen. Dieses Prinzip wird daher kritisch betrachtet und von vielen Menschen als ungerecht empfunden.
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Derjenige Versicherte, der auf Grund Arbeitslosigkeit oder Krankheit oder wirtschaftlicher Umstände, die er nicht beeinflussen kann, wenig in die Rentenkasse einzahlen kann, wird eine niedrige Rente bekommen. Die seit Frühjahr 2019 laufende Diskussion über die Grundrente zeigt, an welchen Grenzen dieses Prinzip stößt.
Albert Einstein formulierte in seiner Relativitätstheorie, dass die Masse und Energie äquivalente Größen sind. „Die Masse eines Körpers ist ein Maß für dessen Energiegehalt“. Albert Einstein formulierte eine physikalische Äquivalenz.
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In der Wirtschaftswissenschaft und Volkswirtschaft spielt der Begriff Äquivalenz auch eine wichtige Rolle. So ist er in der privaten Versicherungswirtschaft ein Kalkulationsprinzip. Er fordert die Gleichheit von Leistung und Gegenleistung. Für ein versichertes Risiko ( Tod oder Berufsunfähigkeit) soll der Versicherte eine enstprechende Prämie (Versicherungsschutz) zahlen.
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