Das Äquivalenz­prinzip im Renten­recht

Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de erklären im Renten-ABC über viele Begriffe oder Hintergründe zum Rentenrecht auf. In diesem Beitrag geht es um den Begriff des sogenannten Äquivalenz­prinzips im gesetzlichen Rentenrecht. Wir sagen Ihnen, was sich hinter diesem Begriff/ Prinzip verbirgt. Wo? in unserem Renten-ABC!

Das Äquivalenzprinzip im Rentenrecht ist ein grundlegendes Prinzip im Rentenrecht. Es beruht auf der Idee, dass der Versicherte der eine hohe Rente bekommt auch hohe Beiträge in das Rentensystem eingezahlt hat. Das Äquivalenzprinzip stellt somit auf die individuelle Leistungsfähigkeit des Versicherten ab. Es fragt dabei aber nicht, ob der Versicherte aus welchen Gründen auch immer in der Lage ist, auch hohe Beiträge zur Rentenkasse zu zahlen, um eine hohe Rente zu bekommen. Dieses Prinzip wird daher kritisch betrachtet und von vielen Menschen als ungerecht empfunden.


Gehen Sie sicher bei der Altersrente vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten. Die Rentenberater von rentenbescheid24.de beraten Sie darüber.Beratung – Meine Altersrente –

Wissen was für die Rente zu tun ist!

Gehen Sie sicher bei der Altersrente,
vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.

mehr erfahren


Derjenige Versicherte, der auf Grund Arbeitslosigkeit oder Krankheit oder wirtschaftlicher Umstände, die er nicht beeinflussen kann, wenig in die Rentenkasse einzahlen kann, wird eine niedrige Rente bekommen. Die seit Frühjahr 2019 laufende Diskussion über die Grundrente zeigt, an welchen Grenzen dieses Prinzip stößt.

Das Äquivalenzprinzip im Rentenrecht: Geschichtliches/ Albert Einstein

Albert Einstein formulierte in seiner Relativitätstheorie, dass die Masse und Energie äquivalente Größen sind. „Die Masse eines Körpers ist ein Maß für dessen Energiegehalt“. Albert Einstein formulierte eine physikalische Äquivalenz.


Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung leicht gemacht!aus der PKV in die GKV wechseln

Wechselcheck - ab in die GKV

- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren

zum Wechselcheck


In der Wirtschaftswissenschaft und Volkswirtschaft spielt der Begriff Äquivalenz auch eine wichtige Rolle. So ist er in der privaten Versicherungswirtschaft ein Kalkulationsprinzip. Er fordert die Gleichheit von Leistung und Gegenleistung. Für ein versichertes Risiko ( Tod oder Berufsunfähigkeit) soll der Versicherte eine enstprechende Prämie (Versicherungsschutz) zahlen.

Das Äquivalenzprinzip im Rentenrecht: Ausgestaltung im Sozialrecht

Im Bereich der Fürsorge- Sozialhilfe- Hartz-IV gilt dieses Prinzip nicht. Hier gilt das fundamentale Sozial­staats­prinzip und die Verpflichtung des Staates jedem Einzelnen Bürger eine Grund­sicherung zu gewährleisten, dass dieser Mensch abgesichert leben kann. Dafür zahlt dieser Bürger keine Beiträge- als Gegenleistung sozusagen. Die Inan­spruch­nahme der Sozial­hilfe ist nicht abhängig von eigenen Beitrags­leistungen.
In der Sozial­versicherung herrscht die sogenannten gruppen­bezogene Äquivalenz. Hingegen in der gesetzlichen Rentenversicherung das Äquivalenz­prinzip nur eingeschränkt gilt. Die Entgeltpunkte (persönlichen Entgeltpunkte) sind der entscheidende Faktor in der Rentenformel für die monatliche Rente. Damit hängt die monatliche Renten­leistung auch von der Höhe der Beiträge des einzelnen Versicherten ab. Grundsätzlich ist dieser Ansatz kritikwürdig, weil letztendlich eine Umverteilung von hohen Renten zu niedrigen Rente möglich sein sollte. Siehe Rente nach Mindest­entgelt­punkten oder Kinder­erziehungs­zeiten als versicherungs­fremde Leistungen.


Rentenfahrplan für die Rente, Stellen Sie die Weichen zur richtigen Zeit. Mit dem Rentenfahrplan kommen Sie punktgenau zu Ihrer gewünschten Rente.Rente planen

Rente zur gewünschten Zeit

Mit dem Rentenfahrplan von renten­bescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können.

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - renten­bescheid24.de ist an Ihrer Seite

Vom Rentenberater gut beraten

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen in der Rentenberatung. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rente beantragen

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Berechnen der Rente

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können und ob die Rente stimmt. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rente planen

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Deutsche im Ausland

Im Ausland leben und die deutsche Rente beziehen.

Rentenauskunft einholen

Ohne nervigen Stress zu den gewünschten Rentenpapieren von der Deutschen Rentenversicherung.

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung