Was ist die Frührente in der gesetzlichen Rente? Der Begriff der Frührente ist recht ungewiss. Eine eigenständige Rentenart ist darunter nicht zuverstehen. Es gibt auch keine gesetzliche Definition, was unter einer Frührente zu verstehen ist. Ist es eine frühe Rente oder ein anderer Begriff für die vorzeitige Rente. Oder vielleicht für eine Erwerbsminderungsrente. Oft wird der Begriff der Frührente für mehrere Rentenarten verstanden.
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Vorgezogene Altersrenten werden auch als Frührenten bezeichnet. Dies sind Altersrenten, die der Versicherte vor Erreichen der seiner regulären Altersgrenze erreichen kann. Dies reguläre Altersgrenze ist für Versicherte die vor 1947 geboren sind, glatt 65 Jahre. Die danach geborenen erreichen die Regelaltersrente mit 65 Jahren+ x Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gibt es die Regelaltersrente erst ab 67. Lebensjahr.
Im gesetzlichen Rentenrecht gibt es folgende Frührente oder vorgezogene Altersrenten vor der Regelaltersrente:
Einige der bisher bekannten Frührentenarten wurden gestrichen und sind für geburtsjahrgänge nach 1951 nicht mehr erreichbar, zum Beispiel die:
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Auch bei Betriebsrenten kann es reguläre Rentenbeginn geben oder einen vorzeitigen Rentenbeginn. Dann gibt es meistens einen Abschlag. Ähnliche Regelungen kennen auch die berufsständischen Versorgungswerke, wie ein Ärzteversorgungswerk oder das Versorgungswerk der Architekten. Bei vorzeitigen Rentenbeginn gibt es hier einen Abschlag in der Rente, ähnlich wie in der gesetzlichen Rente, wenn die Wartezeiten für eine abschlagsfreie Rente nicht reichen.
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