Rente auf Erwerbsminderung beantragen, der Inhalt des Leitfadens. Unser Leitfaden wird folgende Themen umfassen:
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Starten wir einfach mit den Voraussetzungen für den Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente.
Die Erwerbsminderungsrente bietet eine finanzielle Sicherheit für Menschen, die durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt sind. Doch bevor man diesen Schutz in Anspruch nehmen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Regelaltersgrenze darf noch nicht erreicht sein und der Antragsteller muss mindestens fünf Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen. Antragsteller die das Lebensalter der Regelaltersgrenze erreicht haben, können keine EM-Rente mehr beziehen, § 43 SGB VI. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung sind mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorzuweisen.
Die frühzeitige Planung ist entscheidend. Wir empfehlen, dass Sie sich bereits in Zeiten in dem Sie gesund sind, über die Voraussetzungen informieren, um im Falle von Gesundheitseinschränkungen gut vorbereitet zu sein.
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Die Beantragung der Erwerbsminderungsrente ist ein möglicher erster Schritt in Richtung finanzielle Absicherung bei gesundheitlichen Einschränkungen. Hierbei sind einige Punkte zu beachten.
Sie müssen gut vorbereitet den Antrag auf eine EM-Rente stellen. Was nützt Ihnen der Antrag, wenn er nach hinten losgeht, weil Sie sich nicht gut vorbereitet haben. Und die Vorbereitung beginnt mit eigenem Wissen, Dokumentation, Planung und zum Schluss mit dem Rentenantrag.
Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sollte so früh wie möglich gestellt werden, damit Sie nicht wegen langen Bearbeitungszeiten in das Bürgergeld rutschen. Hierbei ist zu beachten, dass auch ein Reha-Antrag als Rentenantrag für die Erwerbsminderungsrente gelten kann. Die rechtzeitige Einreichung ermöglicht eine nahtlose finanzielle Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit im Falle des Bezugs von Kranken-oder Arbeitslosengeld.
Die sorgfältige Dokumentation ist ein Schlüsselfaktor. Alle relevanten Unterlagen sollten vollständig und verständlich eingereicht werden. Dazu gehören medizinische Berichte, Arbeitszeugnisse und alle weiteren Unterlagen, die die Arbeitsunfähigkeit belegen.
Nähere Informationen zur Vorbereitung auf den Antrag auf Erwerbsminderungsrente:
Was ist eigentlich die Zurechnungszeit in einer EM-Rente?
Anspruchsvoraussetzungen für die EM-Rente
Persönliche Voraussetzungen: teilweise Erwerbsminderungsrente
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Die medizinischen Aspekte spielen eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Erwerbsminderung. Eine umfassende ärztliche Beurteilung ist erforderlich.
Die genaue Feststellung, ob eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, basiert auf einer gründlichen medizinischen Sachaufklärung. Hierbei müssen die ärztlichen Unterlagen detaillierte Informationen über die Art und den Schweregrad der gesundheitlichen Beeinträchtigungen liefern. Im Zweifel entscheidet ein medizinischer Gutachter- Arzt über die Frage, ob Sie eine Erwerbsminderung haben oder nicht.
Der eigene Arzt des Antragstellers ist der erste Anlaufpunkt für die Antwort auf die Frage, ob bei Ihnen verwertbare Erwerbsminderung vorliegt oder nicht. Seine Expertise ist ein wichtiger Gradmesser für den Antrag erfolgreich eine EM-Rente zu erlangen.
Neben dem med. Gutachter und eigenem Arzt, eine zentrale „Lichtgestalt“ in der Bewertung, ob nach einer med. Reha eine Erwerbsminderung vorliegt oder nicht. Viele Tage intensiver Umgang mit Ihnen geben schon ein recht klares Bild von Ihrem Leistungsvermögen / Restleistungsvermögen ab.
Der Vertrauensarzt der Rentenversicherung spielt eine zentrale Rolle. Sein Votum über die Erwerbsfähigkeit des Antragsstellers beeinflusst maßgeblich die Entscheidung über die Gewährung der Erwerbsminderungsrente.
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Die Erwerbsminderungsrente ist nicht pauschal, sondern wird in zwei Hauptformen unterschieden: die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
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Für Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, gilt die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die genaue Prüfung erfolgt anhand ärztlicher Unterlagen, und es können zusätzliche Gutachten angefordert werden.
Für die teilweise Erwerbsminderung müssen Antragsteller zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeitsfähig sein. Hierbei wird individuell geprüft, welche Tätigkeiten noch ausgeführt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer teilweisen Erwerbsminderung die Rente entsprechend niedriger ausfällt als bei voller Erwerbsminderung.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Erwerbsminderungsrenten:
https://rentenbescheid24.de/ein-ueberblick-ueber-die-erwerbsminderungsrenten/
Immer weniger Erwerbsminderungsrenten werden bewilligt
Die Arbeitsmarktrente als Rente wegen voller Erwerbsminderung
Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente ist komplex und basiert auf verschiedenen Faktoren, wie den persönlichen Entgeltpunkten, den Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert.
Die persönlichen Entgeltpunkte des Versicherten spielen eine zentrale Rolle in der Berechnung. Diese werden durch die geleisteten Beiträge und weitere individuelle Faktoren bestimmt. Die persönlichen Entgeltpunkte berechnet die Rentenversicherung so, dass sie alle aus dem Versicherungsleben vor dem Eintritt der Erwerbsminderung erfassten rentenrechtlichen Zeiten mit Entgeltpunkten bewertet. Dies können Entgeltpunkte aus:
Die einzelnen Entgeltpunkte werden dann zusammengefasst, als Summe aller Entgeltpunkte. Da leider der Zugang zur Erwerbsminderungsrente oftmals mit einem Abschlag erfasst ist, wird die Summe aller Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor multipliziert. Aus diesem Rechenschritt ergeben sich nachfolgend die persönlichen Entgeltpunkte.
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Die Rente wegen Erwerbsminderung wird als monatliche Rente berechnet. Die Rentenformel kommt ins Spiel. Diese Formel- eine gesetzliche Formel- beinhaltet folgende Faktoren:
Der Rentenartfaktor berücksichtigt die Rentenart, während der aktuelle Rentenwert den aktuellen finanziellen Wert eines Entgeltpunktes angibt. Seit dem 01.07.2023 gilt als einheitlicher Rentenwert für Gesamtdeutschland 37,60€ für einen Entgeltpunkt.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt etwa die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.
EM-Rentner gehen oft neben der Rente noch arbeiten. Der Gesetzgeber fördert dieses Nebeneinander, also Arbeit und Rentenbezug und zwar durch großzügige Hinzuverdienstgrenzen. Diese Verdienstgrenzen sind Anfang 2023 reformiert worden. Die Hinzuverdienstgrenzen sind entscheidend für diejenigen, die trotz Erwerbsminderung weiterhin einer Beschäftigung nachgehen wollen. Übersteigt der Hinzuverdienst die jeweiligen gesetzlichen Grenzen so wird die bewilligte Rente gekürzt. So kann man die allgemeine Regel zusammenfassend darstellen.
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Für die teilweise Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze im ersten Schritt individuell berechnet. Neben dieser individuellen Betrachtungsweise gibt es noch für die teilweise EM-Rente eine fixe Grenze, die für aller Rentenbezieher dieser Art der Erwerbsminderungsrente gilt. Übersteigt die individuell ausgerechnete Hinzuverdienstgrenze die FIX-Grenze für Alle, so gilt für den Betroffenen die individuelle Grenze.
Für die volle Erwerbsminderungsrente gibt es eine feststehende Hinzuverdienstgrenze. Übersteigt der Hinzuverdienst diese Grenze, so wird der Verdienst der über der Grenze liegt, zu 40 Prozent an die EM-Rente angerechnet.
Sie merken sich: Ihre Rentenversicherung teilt Ihnen auf Anfrage Ihre Hinzuverdienstgrenzen bei möglicher Erwerbsminderung mit. Die Hinzuverdienstgrenzen im Bereich EM-Rente sind 2023 reformiert worden. Die Hinzuverdienstgrenzen sind dynamisiert. Das heißt, zum Anfang eines jeden Jahres ändern sich diese Hinzuverdienstgrenzen. Steigt die Bezugsgröße steigt auch die Hinzuverdienstgrenze bei beiden Arten der Erwerbsminderungsrenten.
Der Weg zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist mehrstufig und erfordert eine umfassende Planung und Dokumentation. Aus der beruflichen Erfahrung von den Rentenspezialisten von rentenbescheid24.de aus tausenden Beratungen, Widerspruchs-und Klageverfahren, Coachings in Sachen Rente wegen Erwerbsminderung können wir nur sagen:
“ Wer sich gut auf den Antrag für eine EM-Rente vorbereitet, hat schon viel erreicht und fast gewonnen“.
Oft ein Weg der Jahre dauern kann. Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rentenleistung und dient der finanziellen Absicherung. Es geht beim Antrag auf diese Rente um viel. Daher ist eine sorgfältige Planung, Dokumentation und auch viel Wissen über die Bedeutung von ärztlichen Gutachten, Befundberichten notwendig, um einen Antrag auf EM-Rente erfolgsversprechend für sich zu gestalten. Nur ganz grob und vereinfacht jetzt dargestellt.
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Bei der Dokumentation sollten alle relevanten Unterlagen, wie ärztliche Gutachten, Arbeitszeugnisse und andere Nachweise, sorgfältig aufbereitet und auch immer wieder aktualisiert werden. Entscheidend sind auch Befundberichte von Ihren behandelnden Ärzten, die Ihnen sagen, ob aus deren medizinischer Betrachtung heraus, eine verwertbare Erwerbsminderung vorliegen kann oder nicht. Ihre gesammelten Dokumente sollen vollständig sein, alle Befundberichte müssen da sein. Eine solche Doku kann auch viele Jahre vor einem Antrag auf Erwerbsminderung beginnen.
Die Antragstellung ist der zweite Schritt. Ein frühzeitiger Antrag, idealerweise bereits bei Eintritt der gesundheitlichen Einschränkungen, ermöglicht eine zeitnahe finanzielle Unterstützung.
Die ärztlichen Gutachten sind mit entscheidend für die Beurteilung der Erwerbsminderung. Eine detaillierte Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihrer Auswirkungen auf Ihre Erwerbsfähigkeit ist essenziell. Hierbei ist der Vertrauensarzt der Rentenversicherung maßgeblich involviert. Das Votum des Vertrauensarztes der Rentenversicherung entscheidet über Ihren Anspruch auf die beantragte Rente. Daher müssen Sie sich nach Aktenstudium Ihrer Rentenakte über die Art und Inhalt der Aussagen des Vertrauensarztes auseinandersetzen. Aber auch der Frage nachgehen, ob der Vertrauensarzt der Rentenversicherung überhaupt die fachliche Qualifikation- Zusatzqualifikation für sozialmedizinische Aussagen in dem Fachgebiet hat, welches Ihre Erkrankung umfasst.
- Medizinische Bewertung-
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Der Zahnarzt kann schwerlich medizinische Aussagen über eine onkologische Erkrankung im Magen-und Darmbereich des Antragsstellers treffen, wenn er nicht entsprechende fachliche Nachweise vorlegt. Die es ihm erlauben, onkologische Krankheiten in ihrer Auswirkung auf die Erwerbsminderung zu beurteilen.
Im EM-Rentenrecht gilt der Grundsatz Reha vor Rente. Die Rentenversicherung prüft daher die Möglichkeit einer medizinischen Rehabilitation vor der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente. Eine erfolgreiche medizinische Rehabilitation kann Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen und damit Einfluss auf die Entscheidung über Ihren Rentenantrag haben.
Reha-Verfahren sind extrem wichtig. Sie sind sozusagen die Vorstufe zur Erwerbsminderung. Deshalb gilt auch hier für Sie der Grundsatz: „Gut vorbereitet in eine med. Reha gehen, kann entscheidend sein, ob sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten können oder nicht!
Der Inhalt des Reha-Entlassungsberichtes ist für Sie dabei sehr wichtig. In der Reha-Maßnahme werden Sie für eine Zeit von 3-6 Wochen oder manchmal auch länger von Ärzten, Personal defacto rund um die Uhr betreut. Und deren Einschätzung im Entlass-Bericht entscheidet dann darüber, ob Sie wieder arbeiten können oder eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommen. Sie sollten daher im Abschlussgespräch genau aufpassen, was die Ärzte zu Ihnen sagen und wie sie Ihre Erwerbsfähigkeit einschätzen.
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Ihr Rentenversicherungsträger entscheidet über Ihren Renten-Antrag. Sie sollten wissen, dass nicht jeder Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente positiv entschieden wird. Im Falle einer Ablehnung stehen Ihnen aber der Widerspruch und danach gegebenenfalls gerichtliche Schritte offen. Die entsprechenden Fristen sollten Sie aber bitte im Auge behalten. Die Widerspruchsfrist gegen den Ablehnungsbescheid der beantragten EM-Rente beträgt ein Monat ( nicht 4 Wochen) und zwar ab Zustellung des Bescheides bei Ihnen.
Erfahren Sie , welche Leistungen Ihnen bei der Rehabilitation zustehen
und wie Sie diese geltend machen.
Es gibt es einige Fallstricke und häufig gestellte Fragen beim Rentenantrag, die Sie kennen sollten.
Oft besteht ein Missverständnis in der Kenntnis über die verschiedenen Rentenformen einer Erwerbsminderungsrente. Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen will, sollte den Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente kennen. Denn dieser Unterschied ist wichtig, damit Sie realistische Erwartungen haben.
Die Kommunikation mit Ihrem behandelnden Arzt ist extrem wichtig, damit Sie realistisch Ihre eigene Leistungsfähigkeit einschätzen können. Ihr Arzt sollte klar und eindeutig Befundberichte formulieren, denn klar formulierte Informationen über Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen erleichtern die Beurteilung durch den Vertrauensarzt der Rentenversicherung oder einem späteren Gutachter.
Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags sollten Sie wissen, dass Sie das Recht zum Widerspruch haben. Eine professionelle Beratung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater oder Rechtsanwälte die sich mit EM-Rentenrecht auskennen, kann in solchen Situationen sehr hilfreich sein, um die eigenen Rechte zu wahren.
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Es gibt Wechselfälle des Lebens, da wird ein Mensch krank und kann auf Dauer nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten. Für diesen Fall sieht das Rentenrecht in § 43 Sozialgesetzbuch Nr.6 vor, dass dem Betroffenen eine Erwerbsminderungsrente zustehen kann.
Grundsätzlich bietet die Deutsche Rentenversicherung diesen Schutz auch für Berufsanfänger an. Wer also als Auszubildender am ersten Tag seines Berufslebens einen Unfall erleidet und dann erwerbsgemindert ist, erhält die Erwerbsminderungsrente. Für die privaten Unfallversicherungen sind oftmals andere Regelungen vorgesehen.
Verminderte Erwerbsfähigkeit ist ein Sammelbegriff um gesetzlichen Rentenrecht zum einen für die Erwerbsminderung und zum anderen für die im Bergbau verminderte Berufsunfähigkeit. Das Gesetz unterscheidet 3 verschiedene Arten der Erwerbsminderung. Bei der Erwerbsminderung geht es in aller Linie um eine zeitliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. In seltenen Fällen auch um eine qualitative Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, zum Beispiel die sogenannte Wegefähigkeit.
Nach dem deutschen Rentengesetz ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Erwerbsminderung muss mindestens 6 Kalendermonate ab dem Tag der Erkrankung vorliegen.
Stellen Sie sich vor, Sie könnten noch arbeiten gehen, aber auf Grund von Krankheit oder Behinderung Ihre Arbeitsstätte oder die öffentlichen Verkehrsmittel nicht erreichen. Dann fragen Sie sich, wie soll ich mein Geld verdienen, wovon soll ich leben? Habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente auch in dem Fall, dass ich an sich noch arbeiten kann?!
Die Entgeltpunkte sind wichtig?
Sicher haben Sie von einer solchen Situation schon mal gehört. Ihr Arbeitskollege ist schwer krank geworden und hat seit Beginn seiner Berufsausbildung 20 Jahre gearbeitet. Nun steht er vor der Frage, wie es finanziell weitergeht. Dort hilft als aller erstes die Feststellung der Entgeltpunkte, für eine mögliche Erwerbsminderungsrente, die ihr Kollege in den letzten 20 Jahren erwirtschaftet hat.
Nehmen wir einfach an, er hat pro Jahr ein Entgelt verdient, dies wären jetzt 20 Entgeltpunkte.