Die Berufsgenossenschaften / Unfallkassen Deutschlands sind in verschiedene einzelne Unfallkassen und öffentliche Unfallträger gegliedert.
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- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in 19 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände sowie vier Feuerwehr-Unfallkassen und der Unfallversicherung Bund und Bahn.
Außerdem ist die DGUV regional in sechs Landesverbände gegliedert. Die Landesverbände übernehmen gemeinsame regionale Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der Prävention und Rehabilitation.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die (öffentlichen) Unfallkassen versichern den öffentlichen Sektor, Beamte, Schüler und Studenten.
Generell sind die Zuständigkeiten der gewerblichen Berufsgenossenschaften nach Wirtschaftssektoren gegliedert. Teilweise gibt es Überschneidungen der Zuständigkeitsbereiche. In diesen Fällen ist das Kerngeschäft des Unternehmens ausschlaggebend.
Die deutschen Unfallkassen sind die Versicherungsträger der Angestellten des öffentlichen Dienstes und deren Tochterunternehmen. Die Kassen sind gegliedert nach Bund, Ländern und Gemeinden.
Da es sich um eine gesetzliche Versicherung handelt, ist die Mitgliedschaft in einer der Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen obligatorisch.
Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeiten und Pflichten der gewerblichen Berufsgenossenschaft schafft das Vierte und Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV und SGB VII). Die Versicherungsträger dienen der Selbstverwaltung und werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts geführt. Als Aufsichtsbehörde fungieren das Bundesversicherungsamt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ähnlich wie in einem Verein, sind die Versicherten mitgliedschaftlich organisiert und werden durch einen Vorstand vertreten. Ein weiteres Organ ist die Vetreterversammlung, die für die Konzeption der Satzung und Entwurf der Unfallverhütungsvorschriften zuständig ist. Die Vertreterversammlung setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen. Sie wählt den Vorstand und ist damit das stärkste Organ der Berufsgenossenschaft.
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- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Berufsgenossenschaften und Sozialkassen übernehmen in manchen Branchen gemeinsame Aufgaben, aber nicht mit den beruflichen Kammern zu verwechseln.
Die Berufsgenossenschaften haben drei zentrale Aufgaben: Prävention, Rehabilitation und Weiterbildungen:
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Entstanden durch Fusion der Bergbau-Berufsgenossenschaft, der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, der Papiermacher-Berufsgenossenschaft, der Lederindustrie-Berufsgenossenschaft und der Zucker-Berufsgenossenschaft.
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Entstanden durch Fusion der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft, Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd und Holz-Berufsgenossenschaft.
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung.
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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten mit der Fleischerei-Berufsgenossenschaft.
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel und der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft.
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Entstanden durch Fusion der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mit der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen.
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft und der Unfallkasse Post und Telekom. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
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