Berufs­genossen­schaften / Unfall­kassen in Deutschland

Aufbau und Gliederung der Berufsgenossenschaften

Mitglieder des Spitzenverbandes „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV) sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Der Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die in ihren Angelegenheiten als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bezeichnet wird. Wir geben in unserem Renten-ABC einen Überblick über die Berufsgenossenschaften in Deutschland!

Die Berufsgenossenschaften / Unfallkassen Deutschlands sind in verschiedene einzelne Unfallkassen und öffentliche Unfallträger gegliedert.


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Berufsgenossenschaften / Unfallkassen Deutschlands: allgemeine Übersicht

Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in 19 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände sowie vier Feuerwehr-Unfallkassen und der Unfallversicherung Bund und Bahn.

Außerdem ist die DGUV regional in sechs Landesverbände gegliedert. Die Landesverbände übernehmen gemeinsame regionale Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der Prävention und Rehabilitation.

Berufsgenossenschaften / Unfallkassen Deutschlands: Zuständigkeiten

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die (öffentlichen) Unfallkassen versichern den öffentlichen Sektor, Beamte, Schüler und Studenten.

Generell sind die Zuständigkeiten der gewerblichen Berufsgenossenschaften nach Wirtschaftssektoren gegliedert. Teilweise gibt es Überschneidungen der Zuständigkeitsbereiche. In diesen Fällen ist das Kerngeschäft des Unternehmens ausschlaggebend.

Die deutschen Unfallkassen sind die Versicherungsträger der Angestellten des öffentlichen Dienstes und deren Tochterunternehmen. Die Kassen sind gegliedert nach Bund, Ländern und Gemeinden.

Da es sich um eine gesetzliche Versicherung handelt, ist die Mitgliedschaft in einer der Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen obligatorisch.

Berufsgenossenschaften / Unfallkassen Deutschlands: Organisation der Berufsgenossenschaften

Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeiten und Pflichten der gewerblichen Berufsgenossenschaft schafft das Vierte und Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV und SGB VII). Die Versicherungsträger dienen der Selbstverwaltung und werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts geführt. Als Aufsichtsbehörde fungieren das Bundesversicherungsamt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Berufsgenossenschaften / Unfallkassen Deutschlands: Aufbau und Vertretung

Ähnlich wie in einem Verein, sind die Versicherten mitgliedschaftlich organisiert und werden durch einen Vorstand vertreten. Ein weiteres Organ ist die Vetreterversammlung, die für die Konzeption der Satzung und Entwurf der Unfallverhütungsvorschriften zuständig ist. Die Vertreterversammlung setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen. Sie wählt den Vorstand und ist damit das stärkste Organ der Berufsgenossenschaft.


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Berufsgenossenschaften und Sozialkassen übernehmen in manchen Branchen gemeinsame Aufgaben, aber nicht mit den beruflichen Kammern zu verwechseln.

Berufsgenossenschaften / Unfallkassen Deutschlands: Aufgaben der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften haben drei zentrale Aufgaben: Prävention, Rehabilitation und Weiterbildungen:

Prävention

  • Verhütung von Unfällen (Arbeits– und Wegeunfälle)
  • Verbeugung von Berufskrankheiten
  • Aufklärung über berufliche Gefahrenquellen
  • Aufsetzen von Unfallverhütungsvorschriften und Dienstordnungen
  • Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
  • Betriebliche Inspektionen
  • Verbesserung der betrieblichen Ergonomie
  • Förderung von Betriebssport
  • Festlegung des Gefahrentarifs

Rehabilitation

  • Finanzielle Unterstützung der Versicherten im Falle der Arbeitsunfähigkeit
  • Zahlung von Verletztengeld
  • Koordination medizinischer Maßnahmen und Pflegeleistungen
  • Berufliche Reha-Maßnahmen
  • Soziale Reha-Maßnahmen
  • Neuvermittlung von Arbeitsplätzen und Tätigkeitsbereichen
  • Zahlung von Rente und Sterbegeld in Folge eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit mit Todesfolge

Fort- und Weiterbildung

  • Seminare zum Thema Betriebssicherheit und Unfallprävention
  • Prüfungsstelle für Fortbildungen
  • Vergabe von Zertifikaten und Trainerscheinen
Berufsgenossenschaften / Unfallkassen Deutschlands: Liste der Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Entstanden durch Fusion der Bergbau-Berufsgenossenschaft, der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, der Papiermacher-Berufsgenossenschaft, der Lederindustrie-Berufsgenossenschaft und der Zucker-Berufsgenossenschaft.

Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Entstanden durch Fusion der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft, Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd und Holz-Berufsgenossenschaft.

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung.


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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten mit der Fleischerei-Berufsgenossenschaft.

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel und der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft.

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Entstanden durch Fusion der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mit der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen.

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft und der Unfallkasse Post und Telekom. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Berufsgenossenschaften / Unfallkassen Deutschlands: Leistungen im Versicherungsfall

Die Unfallkassen Leistungen im Versicherungs­fall folgendes: Heil­behandlungen, Reha-Maßnahmen, Hilfsmittel für Heil­behandlungen, das Verletztengeld, Verletzten­rente, Sterbegeld und die Unfall­hinterbliebenen­renten. Die Beiträge zur Unfall­versicherung zahlt allein der Arbeitgeber. Es gibt auch für Selbst­ständige eine freiwillige Versicherung in der Unfall­versicherung!


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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